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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2004

§1 Geltung
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Mit der Erteilung eines Auftrags oder einer Bestellung bestätigt der Kunde, den Kauf als gewerblicher Abnehmer zu tätigen.
Bedingungen des Vertragspartners haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn diesen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird, oder auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners bestimmen, daß anderslautende Bedingungen für ihn nicht verpflichtend seien oder erst durch schriftliche Bestätigung durch ihn gelten sollen. Mit Aufgabe einer Bestellung oder Erteilung eines Auftrags, spätestens mit Annahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als anerkannt und anderslautende Bedingungen gelten als unwirksam.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
Anderslautenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§2 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben und Abbildungen in Prospekten, Katalogen, sonstigen schriftlichen Unterlagen, mündlichen Mitteilungen oder Internetseiten sowie Änderungen an der Beschaffenheit der Ware wie Modelländerungen, Materialänderungen u.ä. bleiben nach beliebigem Ermessen vorbehalten, insbesondere im Zuge der technischen Weiterentwicklung. Solche Änderungen begründen keinen Anspruch gegen uns und für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Der Besteller ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Waren allein und selbst verantwortlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sowie sonstige rechtsgeschäftlich maßgebliche Willenserklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Als schriftliche Bestätigung gelten auch Dokumente, die per Email oder Fax übermittelt werden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

§3 Bestellungen
Bestellungen verpflichten den Besteller zur Abnahme und Bezahlung der Ware. Verweigert ein Käufer die Abnahme der bestellten Ware, begründet dies für uns - falls wir auf die Abnahme verzichten - einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 50%, in Sonderfällen bis zu 75% des Warenwertes. Ein Rücktritt von der Bestellung sowie Rücknahme, Umtausch und Nichtannahme sind bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen nach Freigabe der Entwurfsmuster ausgeschlossen. Vor der Freigabe einer bestellten kundenspezifischen Sonderanfertigung ist ein Rücktritt bei unserem Einverständnis möglich, es werden jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten in Rechnung gestellt.

§4 Vertragsschluß
Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande. Wir sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Bestellung abzulehnen und bis zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung unser Angebot zurückzuziehen.
Insbesondere bei Schreib- Druck- und Rechenfehlern auf der Website oder Prospekten oder bei mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers ist itec technology®, Inh. Christian Vogt, zum Rücktritt berechtigt.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

Annullierung, Stornierung oder Kündigung erteilter Aufträge seitens des Käufers bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Wir behalten uns die Berechnung der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten vor.

§5 Lieferfristen
Lieferfristen sind unverbindlich. Wir werden jedoch im Rahmen unserer Möglichkeiten angegebene Lieferfristen versuchen einzuhalten. Ein Verzug unsererseits berechtigt den Käufer hinsichtlich des Auftrags, mit dem wir uns im Verzug befinden, nur dann zum Rücktritt, wenn er unter Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen angedroht wurde. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Bei unvorhergesehenen Lieferhindernissen, z. B. durch höhere Gewalt und Ereignisse wie Brand, Streik, Boykott usw., durch Störungen unserer produktionswichtigen Maschinen oder EDV-Anlagen oder durch Gründe die auf Versagen unserer Zulieferanten zurückzuführen sind, steht dem Käufer kein Recht zu, aus diesem Grunde vom Vertrag zurückzutreten oder Ansprüche geltend zu machen. Die Lieferfrist wird in einem solchen Falle angemessen verlängert, bei Unmöglichkeit der Leistung kommen wir von der Lieferverpflichtung frei.

§6 Haftung wegen Vertragsverletzung
Wir haften bei Verletzungen vertraglicher oder vorvertraglicher Obliegenheiten nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

§7 Preise und Lieferung
Alle Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Verpackungs- und Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Preisangaben auf Internetseiten, Prospekten oder Katalogen sind unverbindlich.
Itec technology®, Inh. Christian Vogt, behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn sich die Herstellungskosten um mindestens 5%, insbesondere aufgrund von Lohn- oder Materialpreissteigerungen, erhöhen.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Versand auf einem Weg unserer Wahl. Teillieferungen sind zulässig, werden diese vom Kunden erwünscht, so trägt er die Versandkosten für die Teillieferung. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen itec technology®, Inh. Christian Vogt, wegen Beschädigung oder Verlusten während des Transports sowie deren Folgen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Transportschäden sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen. In diesem Falle gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung.

§8 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist itec technology®, Inh. Christian Vogt, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, kann itec technology®, Inh. Christian Vogt, diesen geltend machen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn itec technology®, Inh. Christian Vogt, uneingeschränkt über den Betrag verfügen kann (Kontogutschrift). Bei auftretenden Rücklastschriften, Nichteinlösung von Schecks o.ä. ist itec technology®, Inh. Christian Vogt, berechtigt, angemessene Bearbeitungsgebühren zu verlangen.

itec technology®, Inh. Christian Vogt, ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessen Nachfrist den geschuldeten Kaufpreis nicht zahlt. Während des Verzuges ist itec technology®, Inh. Christian Vogt, zur Ausführung weiterer Lieferungen nicht verpflichtet.
Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von itec technology®, Inh. Christian Vogt, schriftlich anerkannt worden sind.
itec technology®, Inh. Christian Vogt, ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von Zahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen und behält sich vor, per Nachnahme zu liefern bzw. Vorkasse zu verlangen.

§9 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht - auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart sind - auf den Käufer über, sobald die Ware ihren Ursprungsort verlassen hat.

§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von itec technology®, Inh. Christian Vogt, bis der Käufer alle aus der gemeinsamen Geschäftstätigkeit resultierenden Forderungen gezahlt hat, die itec technology®, Inh. Christian Vogt, jetzt oder künftig gegen ihn hat. Veränderungen an der Ware oder Weiterverkauf sind unzulässig, soweit sie noch in unserem Eigentum steht.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt itec technology®, Inh. Christian Vogt, jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Weiterverarbeitung weiterverkauft worden ist. Zu diesem Zweck kann itec technology®, Inh. Christian Vogt, verlangen, daß der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für itec technology®, Inh. Christian Vogt, vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, itec technology®, Inh. Christian Vogt, nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt itec technology®, Inh. Christian Vogt, das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

§11 Gewährleistung / Haftung
Unverzüglich nach der Lieferung hat der Käufer die Ware auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich dabei ein Mangel, so muß der Käufer dies itec technology®, Inh. Christian Vogt, unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, anzeigen. Unterläßt der Käufer die Anzeige oder wird die Ware benutzt, verbraucht veräußert oder weiterverarbeitet, so gelten die Mängel als unerheblich und damit als genehmigt (§ 377 HGB), es sei denn, itec technology®, Inh. Christian Vogt, hätte den Mangel bewußt verschwiegen. Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich eine andere als die vereinbarte Ware oder aber eine Mindermenge von itec technology®, Inh. Christian Vogt, geliefert wird.
Behauptet der Käufer Mängel, besteht er auf Nacherfüllung und stellen wir bei der Prüfung fest, daß kein Mangel vorlag, so ist der Käufer verpflichtet, die durch die Prüfung veranlaßten Kosten auf der Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung bei itec technology®, Inh. Christian Vogt, gültigen Stundensätze zu tragen.
Bestreitet itec technology®, Inh. Christian Vogt, die Mangelhaftigkeit der Wer, obliegt dem Käufer der Beweis, daß der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
Liegt ein von itec technology®, Inh. Christian Vogt, zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist itec technology®, Inh. Christian Vogt, nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Rücktritt berechtigt.

Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. itec technology®, Inh. Christian Vogt, haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, und nicht für Schäden durch entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Prototypen und Muster sind zur Demonstration einer Funktionsfähigkeit und nicht zur Anwendung im vorgesehenen Einsatzzweck bestimmt; für diese gesteht keine Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs-, Wartungs- oder sonstigen Anweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Eine Haftung für normale Abnutzung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
Für die Verwendung der Produkte ist der Käufer selbst allein verantwortlich.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§12 Rechte Dritter bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass itec technology® C.Vogt überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese Daten nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen.
Im Verhältnis zum Kunden ist itec technology® C.Vogt nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenk-lichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält sich itec technology® C.Vogt vor, die Übernahme solcher Daten oder Infor-mationen in das zu gestaltende Design abzulehnen, die ihm inhaltlich bedenklich erscheinen.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten oder urheberrechtlichen Verletzungen durch das vom Kunden beauftragte Design beruhen, stellt der Kunde itec technology® C.Vogt hiermit frei.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers. Wir sind berechtigt, alternativ am Sitz des Kunden zu klagen.

§14 Schlußbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen gleichwohl gültig; die ungültige bzw. ungültig gewordene Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck rechtlich zulässig möglichst nahe kommt. Diese Geschäftsbedingungen finden auf alle von uns getätigen Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote Anwendung. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmals ausdrücklich vereinbart worden zu sein.
Gemäß Datenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, daß Daten aus Geschäftsvorgängen in unserer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden.